Service
Besondere Situationen erfordern besondere Lösungen!
Im Laufe der Jahre haben sich folgende Serviceleistungen etabliert, die ich besonders gerne anbiete:
Senioren- oder Körperbehinderten-Service
Bei diesem Serviceangebot müssen meine Kundinnen und Kunden nicht mehr selbst Hand anlegen.
Hier übernehme ich zusätzlich zu allen Maler- und Bodenbelagsarbeiten auch folgende Leistungen:
- Alle vor- und nachbereitenden Tätigkeiten wie Schränke leer- und wieder einräumen, die Räume komplett aus- und wieder einräumen incl. ab- und wieder aufhängen von Regalen, Bildern, Lampen und Gardinen
- Weitere gewünschte Handwerkerleistungen wie Aufstellen von neuen Möbeln, Anbringen von Wasserhähnen, Dunstabzugshauben, Gardinenstangen, Richten von Türen und Fenstern, Verlegung von Leitungen und Anbringen von Lampen und was sonst noch schön wäre im Rahmen der Renovierung. Sprechen Sie mich einfach dazu an!
Urlaubsservice
Wenn Sie möchten, erledige ich alle vereinbarten Leistungen auch während Ihres Urlaubes. Und zwar pünktlich bis zu Ihrer Rückkehr.
Auf meine Diskretion und mein Sicherheitsbewusstsein können Sie sich, auch wenn Sie nicht vor Ort sind, verlassen. Das können Ihnen meine Kunden bestätigen!
Sie genießen Ihren Urlaub und kehren zurück in ein frisch renoviertes und sauberes Heim. Darauf können Sie sich freuen!
Besondere Problemlösungen
Wenden Sie sich gerne an mich auch in besonders herausfordernden Fragestellungen wie:
- Feuchte Wände
- Schimmelbefall
- Gerissene Wände oder Fassaden
- Vergrünte Fassaden
- Verrostete Handläufe, Zäune oder Gitter
Wir finden eine Lösung!
Eine gute Nachricht: Steuern zurück!
Bei meinen Leistungen handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen, die für Privatpersonen ggf. im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung eine Steuerermäßigung ab dem Jahr 2009 von bis zu 20% der in der Rechnung aufgeführten Bruttolohnkosten (max. € 6.000,-) erhalten, dies sind bis zu € 1.200,- pro Jahr und Haushalt.
Es handelt sich nicht um eine Minderung des zu versteuernden Einkommens, sondern um eine Reduzierung der Einkommenssteurschuld (§35 EStG).
Voraussetzung ist: Sie bezahlen die Rechnung per Banküberweisung und Sie legen dem Finanzamt sowohl diesen Überweisungsbeleg als auch meine Rechnung vor.
Verbundene Handwerksbetriebe
Bei Bedarf empfehle ich Ihnen aus Überzeugung weitere Handwerksbetriebe, mit denen ich regelmäßig zusammenarbeite. Bitte sprechen Sie mich darauf an!